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B. Anwendbares Recht (Koller)

Koller1. AuflJuli 2011

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Im Zusammenhang mit der Bestimmung des auf die objektive Schiedsfähigkeit anwendbaren Rechts stellen sich sowohl in den verschiedenen Verfahrensstadien vor staatlichen Gerichten (Einredestadium, Aufhebungsverfahren, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren) als auch im Schiedsverfahren komplexe Fragen.

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