Im Zusammenhang mit der Bestimmung des auf die objektive Schiedsfähigkeit anwendbaren Rechts stellen sich sowohl in den verschiedenen Verfahrensstadien vor staatlichen Gerichten (Einredestadium, Aufhebungsverfahren, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren) als auch im Schiedsverfahren komplexe Fragen.
