24.5.1.Nr.14
§ 97 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 ArbVG
§ 4 Z 1 ÖBB-Arbeitszeit-KollV
1. § 97 Abs. 2 ArbVG sieht die Erzwingung einer Betriebsvereinbarung nicht durch Kollektivvertrag, sondern durch Antragstellung bei der Schlichtungsstelle vor.
24.5.1.Nr.14
§ 97 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 ArbVG
§ 4 Z 1 ÖBB-Arbeitszeit-KollV
1. § 97 Abs. 2 ArbVG sieht die Erzwingung einer Betriebsvereinbarung nicht durch Kollektivvertrag, sondern durch Antragstellung bei der Schlichtungsstelle vor.
