vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abteilungen der Rechtsanwaltskammer

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

können dann mit Aufgaben betraut werden, wenn der → Ausschuss der Rechtsanwaltskammer mehr als zehn Mitglieder hat. Eine Abteilung besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Ausschusses sowie zwei Ersatzmitgliedern. Die Bestellung erfolgt durch den Ausschuss (§ 26 Abs 2 RAO). Die Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, wobei der Vorsitzende nur bei Stimmengleichheit ein Stimmrecht hat. Das Präsenzquorum verlangt die Hälfte der Mitglieder der Abteilung.



Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!