62.4.1.Nr.8
§ 255 Abs. 4 ASVG
1. § 255 Abs. 4 ASVG stellt nicht auf die Anforderungen an einem bestimmten Arbeitsplatz ab, sondern auf die ‚Tätigkeit' mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt.
62.4.1.Nr.8
§ 255 Abs. 4 ASVG
1. § 255 Abs. 4 ASVG stellt nicht auf die Anforderungen an einem bestimmten Arbeitsplatz ab, sondern auf die ‚Tätigkeit' mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt.
