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Abstellen auf „abstrakte Tätigkeit“ Anforderungen an Bruttolohnvergleich - OGH 27.1.2009, 10 ObS 113/08b

27. LfgJuni 2009

62.4.1.Nr.7

§ 255 Abs. 4 ASVG

1. Der Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs. 4 ASVG stellt nicht auf die konkret vom Versicherten am jeweiligen Arbeitsplatz ausgeübten Tätigkeiten ab, sondern auf die „abstrakte Tätigkeit“ mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt.

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