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Abschnitt 7: DAS RECHTSMITTELVERFAHREN (König/Wagner)

König/Wagner1. AuflMai 2019

Seite 265

7.1 Die Bescheidbeschwerde gem. § 243 BAO

Ist man als Abgabepflichtiger nicht mit dem Spruch des Bescheides einverstanden, hat man zuallererst das Recht auf die Erhebung eines Rechtsmittels. Bescheide werden gem. § 243 BAO mit dem Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde angefochten. Es ist bei der Anfechtung eines Bescheides unerheblich, ob dieser dem Antrag

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