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Abschnitt 6: DER BESCHEID UND SONSTIGE ERLEDIGUNGEN DER ABGABENBEHÖRDE (König/Wagner)

König/Wagner1. AuflMai 2019

Seite 212

6.1 Allgemeine Grundsätze

Für alle Erledigungen der Behörde im Allgemeinen und für Bescheide im Speziellen gelten dieselben zwingenden Inhaltserfordernisse. Jede schriftliche Ausfertigung einer Abgabenbehörde hat folgende Punkte zu beinhalten:

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