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Glossar für Rechtsanwälte und Konzipienten, Futterknecht/Scheer
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Abrechnung
Futterknecht/Scheer
2. Aufl
September 2018
Sein Honorar hat der Rechtsanwalt in angemessener Frist (nach Beendigung des Mandates oder aber auf jederzeitiges Verlangen des Mandanten) zu legen (§ 9 RAO). Dies stellt eine wichtige Berufspflicht dar, die Missachtung ist disziplinär.
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