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Abrechnung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Sein Honorar hat der Rechtsanwalt in angemessener Frist (nach Beendigung des Mandates oder aber auf jederzeitiges Verlangen des Mandanten) zu legen (§ 9 RAO). Dies stellt eine wichtige Berufspflicht dar, die Missachtung ist disziplinär.

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