Während die objektive Schiedsfähigkeit die Zulässigkeit schiedsgerichtlicher Entscheidung über einen bestimmten Streitgegenstand regelt, entscheidet die subjektive Schiedsfähigkeit darüber, wer fähig ist, eine Schiedsvereinbarung abzuschließen bzw Partei eines Schiedsverfahrens zu sein.392
