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A. Steuergegenstand

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalenderjahr an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens gewährt werden (§ 1 KommStG).

Dienstnehmer iSd KommStG sind (§ 2):

Personen, die dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft schulden (idR Lohnsteuerpflicht);

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