Das versicherte Risiko in der D&O-Versicherung als einer Form der Haftpflichtversicherung ist die Inanspruchnahme versicherter Personen durch Dritte auf Schadenersatz. Als Dritte gelten – weil Verträge typischerweise insoweit keine Einschränkung vorsehen – grundsätzlich auch die Versicherungsnehmerin sowie Gesellschafter. Die D&O-Versicherung bietet daher Deckung sowohl bei Ansprüchen im Rahmen der Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft („
Innenverhältnisdeckung“), als auch im Rahmen der Außenhaftung („
Außenverhältnisdeckung“).