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A. Grundlagen

Ramharter1. AuflJuni 2018

1. Überblick

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Das versicherte Risiko in der D&O-Versicherung als einer Form der Haftpflichtversicherung ist die Inanspruchnahme versicherter Personen durch Dritte auf Schadenersatz. Als Dritte gelten – weil Verträge typischerweise insoweit keine Einschränkung vorsehen – grundsätzlich auch die Versicherungsnehmerin sowie Gesellschafter10021002S nur Gruber/Mitterlechner/Wax, D&O-Versicherung § 1 Rz 15.. Die D&O-Versicherung bietet daher Deckung sowohl bei Ansprüchen im Rahmen der Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft („Innenverhältnisdeckung“), als auch im Rahmen der Außenhaftung („Außenverhältnisdeckung“)10031003Statt aller Lange, D&O-Versicherung und Managerhaftung § 1 Rz 8 ff..

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