Die Stille Gesellschaft entsteht durch einen grundsätzlich formfreien Gesellschaftsvertrag (Konsensualvertrag) zwischen Unternehmer und Stillem. Er kann somit schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen werden. Insbesondere die Art der Einlagenverbuchung kann auf eine Stille Gesellschaft hinweisen. Die Leistung der Einlage wie die Aufnahme des Geschäftsbetriebs können auch später erfolgen.