vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Vertragsinhalt

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1435
Der Gesellschaftsvertrag der Stillen Gesellschaft muss grundsätzlich nur die notwendigen Begriffsmerkmale der Stillen Gesellschaft regeln (vgl Auflistung oben sub I.A.). Auf die Bezeichnung als Gesellschaftsvertrag über eine Stille Gesellschaft kommt es nicht an154154 Hochedlinger in Hochedlinger/Fuchs, Stille Gesellschaft Rz 1/58; OGH SZ 39/62..

1436
Vertragsmuster für die typische beziehungsweise atypische Gesellschaft finden sich unter anderem bei Hochedlinger/Fuchs, Stille Gesellschaft 271 ff, 274 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!