Bei Betrachtung der rechtsgeschichtlichen Aufarbeitung des Zivilrechts bzw der ihm zurechenbaren Sonderrechtsgebiete fällt auf, dass das Versicherungsrecht in diesem Zusammenhang stets vernachlässigt wurde (und teilweise auch noch wird) und im Vergleich zu anderen vergleichbaren Gebieten (zB Bankwesen) nur stiefmütterlich behandelt wurde.17 Doch lässt sich feststellen, dass die Geschichte der Versicherung bis in das Altertum zurückreicht.18 Der Gedanke der Versicherung basiert darauf, eine ungewisse wirtschaftliche Gefahr, welche dem Einzelnen drohen kann, durch Zusammenschluss mit anderen Gefährdeten gleichmäßig aufzuteilen.19

