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A. Die EG-Fusionskontrollverordnung (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

Jene Beeinträchtigungen des Wettbewerbs, die sich aus einem Kartell ergeben können, wenn also zwei selbständige Unternehmen als Wettbewerber auf dem Markt zusammenarbeiten, um etwa Preise festzulegen oder Märkte aufzuteilen, können auch daraus resultieren, dass sich Wettbewerber zu einem großen Unternehmen zusammenschließen. Das Regime der Zusammenschlusskontrolle soll verhindern, dass Unternehmen durch europaweite Zusammenschlüsse kritische Größen erreichen, welche zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

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führen können oder welche durch die Größe des dadurch entstehenden Gemeinschaftsunternehmens einen Missbrauch erwarten lassen. Das Instrument dazu ist die EG-Fusionskontrollverordnung200200Verordnung (EG) Nr 139/2004 des Rates vom 20.1.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl L 24/1 vom 29.1.2004., die am 1.5.2004 in Kraft getreten ist.

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