Der Verkauf eines Unternehmens(-teiles) kann sowohl in der Strukturierung des Verkaufsprozesses als auch grundsätzlich bei der Wahl der Transaktionsform selbst (Asset- oder Share Deal) unterschiedlich ausgestaltet werden. Der Ablauf der jeweiligen Unternehmensverkaufsprozesse ist einem stetigen Wandel unterlegen. War früher die vorherige Möglichkeit zur Einsicht in unternehmensrelevante Unterlagen eher unüblich und der sogenannte „post closing audit“ State of the Art, so gilt heute die regelmäßige Durchführung von Due Diligence Prüfungen vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrages sowohl in rechtlicher als auch steuerrechtlicher Hinsicht als Standard.27