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B. Festlegung, Arten und Phasen des Verkaufsverfahrens (Luegmair)

Luegmair2. AuflAugust 2019

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Die Verkaufsentscheidung geht grundsätzlich vom Gesellschafter (Eigentümer des Unternehmens) aus. Die Festlegung des Ablaufs des Verkaufsverfahrens erfolgt regelmäßig durch den Verkäufer, meist in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern. Gesetzliche Bestimmungen, die den Ablauf des Verkaufsverfahrens regeln, bestehen – soweit ersichtlich – nicht.3030Bestimmungen über die Verwertung von Vermögen finden sich im ABGB zur Pfandverwertung (§§ 461 ff ABGB) sowie in der IO zur Verwertung durch den Insolvenzverwalter (§§ 119 ff IO), wobei dazu auf die „Gerichtsordnung“ (§ 461 ABGB; Zivilverfahrensgesetze und die EO) bzw die Exekutionsordnung (§ 119 IO) verwiesen wird. Die hier entwickelten Verfahren (Auktionsverfahren) werden teilweise auch im Verkaufsverfahren von Unternehmen herangezogen (vgl zum Versteigerungsverfahren §§ 169 ff EO). Der Ablauf des Unternehmenserwerbes ist somit keinen festen Regeln unterworfen.3131 Picot/M. Picot, Wirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Aspekte bei der Planung der Mergers & Acquisitions, in Picot, Handbuch M&A5 29 f.

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