Die Verkaufsentscheidung geht grundsätzlich vom Gesellschafter (Eigentümer des Unternehmens) aus. Die Festlegung des Ablaufs des Verkaufsverfahrens erfolgt regelmäßig durch den Verkäufer, meist in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern. Gesetzliche Bestimmungen, die den Ablauf des Verkaufsverfahrens regeln, bestehen – soweit ersichtlich – nicht.30 Der Ablauf des Unternehmenserwerbes ist somit keinen festen Regeln unterworfen.31