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C. Unternehmensträger, Beteiligung (Mittendorfer)

Mittendorfer2. AuflAugust 2019

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Vom Unternehmen als solches ist der Unternehmensträger zu unterscheiden, der Eigentümer der dem Unternehmen zugeordneten Sachen, Inhaber der Rechte und des Goodwill und Schuldner hinsichtlich der Verpflichtungen und Belastungen des Unternehmens ist. Hinsichtlich einiger Vermögensgegenstände können aber auch Dritte Eigentümer oder Rechtsinhaber sein. Dies ist in der Praxis häufig beim Sonderbetriebsvermögen von Personengesellschaften der Fall, das im zivilrechtlichen Eigentum eines Gesellschafters steht. Ein weiteres typisches Beispiel dafür sind auch die sogenannten Betriebsaufspaltungen, bei der die Besitzgesellschaft das für den operativen Betrieb notwendige Anlagevermögen der Betriebsgesellschaft überlässt.2525Bei der echten Betriebsaufspaltung wird ein einheitlich betriebenes Unternehmen in eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft aufgespalten, wobei die Besitzgesellschaft Eigentümerin des Anlagevermögens ist und dieses wiederum an die Betriebsgesellschaft vermietet oder verpachtet. Bei der vertikalen Betriebsaufspaltung ist die Betriebsgesellschaft eine Tochtergesellschaft der Besitzgesellschaft; bei der horizontalen Betriebsaufspaltung sind Betriebs- und Besitzgesellschaft Schwestergesellschaften. Betriebsaufspaltungen erfolgen häufig zur Minimierung des unternehmerischen Risikos, weil dadurch versucht wird, im Falle einer Insolvenz der operativ tätigen und daher risikoreicheren Betriebsgesellschaft zumindest das bei der Besitzgesellschaft konzentrierte Anlagevermögen zu retten. Siehe dazu und das damit verbundene Haftungsrisiko Schmidsberger, Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung, ZIK 1998, 16.

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