Im UStG werden zwei Arten von Steuerbefreiungen unterschieden:
Bei der „echten“ Befreiung sind die Umsätze steuerfrei und das Recht zum Vorsteuerabzug bleibt erhalten. Die wesentliche Bedeutung der echten USt-Befreiungen liegt in der Verwirklichung des Bestimmungslandprinzips. Oben wurden bereits die Ausfuhrlieferung und die ig Lieferung besprochen.
