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9 Berichtigung rechtskräftiger Bescheide

Jilch6. AuflJänner 2022

Ausnahmsweise kann auch ein abgeschlossenes (rechtskräftiges) Verfahren neu aufgerollt (dh wiederaufgenommen) werden.

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens40304030AÖF 192/2006. ist zulässig, wenn

ein Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Handlung (zB Urkundenfälschung) herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder

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