Blitz-Übersicht für den eiligen Leser
Nach den Veranstaltungsgesetzen kommen den Landespolizeibehörden Mitwirkungsrechte bei der Erlangung von Veranstaltungsberechtigungen und in der Überwachung von Veranstaltungen zu, wobei die behördlichen Eingriffsrechte sehr weit gehen (faktischer Amtszwang, sofortiger Abbruch von Veranstaltungen, …). Darüber hinaus sind dienstliches Verhalten und Eingriffsrechte der Beamten nebst Gebührenregelungen in den sicherheitspolizeilichen Vorschriften geregelt.

