Blitz-Übersicht für den eiligen Leser
Gewerbliche Tätigkeiten, die der bundesgesetzlichen Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, stehen oft im Zusammenhang mit Veranstaltungen, sind aber rechtlich vom Veranstaltungsbereich zu trennen. Das betrifft besonders die Bereiche Gastronomie/Catering. Dazu kommen spezifische Vorschriften für besondere Arten von Veranstaltungen und flankierende verwaltungsrechtliche Vorschriften etwa betreffend den Nichtraucher- und Tierschutz.

