vorheriges Dokument
nächstes Dokument

8. Gemeinde-RS

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

In RS-Kombinationen für Gemeinden wird der persönliche Geltungsbereich iR des Schadenersatz- und Straf-RS und iR des Sozialversicherungs-RS für den „Betriebsbereich“ erheblich erweitert. Wenn der Versicherungsfall im

Seite 107

Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die Gemeinde selbst oder für eine gemeindeeigene Einrichtung/einen gemeindeeigenen Betrieb (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) steht, erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf deren Dienstnehmer, sondern auch auf die gewählten Funktionäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte