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7. Umsatzsteuer

Scherz3. AuflMärz 2010

Einnahmen, die von freien Dienstnehmern oder Werkvertragsnehmern erzielt werden, sind umsatzsteuerpflichtig. Allerdings können selbständig Tätige die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn der jährliche Umsatz unter Euro 30.000,-liegt.

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