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7.1 Die Kleinunternehmerregelung

Scherz3. AuflMärz 2010

Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist dann möglich, wenn der jährliche Umsatz nicht mehr als Euro 30.000,- beträgt. Diese Grenze bezieht sich auf die Nettoumsätze, d.h. dass freie Dienstnehmer bzw. neue Selbständige ab einem Jahresumsatz von insgesamt Euro 36.000,- brutto (bei Unterstellung von 20 % USt) umsatzsteuerpflichtig werden.

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