Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist dann möglich, wenn der jährliche Umsatz nicht mehr als Euro 30.000,- beträgt. Diese Grenze bezieht sich auf die Nettoumsätze, d.h. dass freie Dienstnehmer bzw. neue Selbständige ab einem Jahresumsatz von insgesamt Euro 36.000,- brutto (bei Unterstellung von 20 % USt) umsatzsteuerpflichtig werden.

