vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6. Abgaben für freie Dienstnehmer

Scherz3. AuflMärz 2010

Seit 1. Jänner 2010 erfolgt eine weitere Gleichstellung mit unselbständig Beschäftigten. Ab Jänner 2010 werden auch der Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer für freie Dienstnehmer fällig. Für Arbeitgeber, die auch Mitglied der Wirtschaftskammer sind, fällt auch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag an. Diese Abgaben treffen ausschließlich den Dienstgeber.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!