Seit 1. Jänner 2010 erfolgt eine weitere Gleichstellung mit unselbständig Beschäftigten. Ab Jänner 2010 werden auch der Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer für freie Dienstnehmer fällig. Für Arbeitgeber, die auch Mitglied der Wirtschaftskammer sind, fällt auch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag an. Diese Abgaben treffen ausschließlich den Dienstgeber.

