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7 Ob 190/11h

15. LfgJänner 2012

Allgemeines Versicherungsrecht

Branche

Allgemein

Problem

culpa in contrahendo

Kläger

Versicherungsnehmer

Beklagter

Sachversicherer

II. Instanz

abgewiesen (OLG Wien)

OGH (21. 12. 11)

ao Revision zurückgewiesen

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall kam es nach den Feststellungen der ersten Instanz dem Kläger ausdrücklich auf eine Versicherung zum Neubauwert an. Der Agent der Beklagten bestätigte dies, ohne dass erörtert wurde, dass eine Neuwertentschädigung nach den (bereits) vereinbarten Versicherungsbedingungen (unter anderem) nur dann erfolgen könne, wenn der Zeitwert der Gebäude mindestens 30% des Neuwerts betrage. Die von der Beklagten ausgestellte Versicherungspolizze trägt außerdem den Zusatz: „Die sieben Gebäude der versicherten Liegenschaft in überwiegend massiver Bauweise gelten einschließlich An- und Zubauten zum Neubauwert versichert“. Über die Relevanz des Zeitwertes der Gebäude wurde nicht gesprochen.

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