Allgemeines Versicherungsrecht
Branche | Allgemein |
Problem | Doppelversicherung |
Kläger | KFZ-Haftpflichtversicherer |
Beklagter | Betriebshaftpflichtversicherer |
I. Instanz | stattgegeben (LG für ZRS Wien) |
II. Instanz | abgewiesen (OLG Wien) |
OGH (21. 12. 11) | stattgegeben |
Sachverhalt
Am 22.09.2004 ereignete sich bei einem Beladevorgang auf einer Baustelle ein Unfall, an dem ein LKW samt Anhänger (Tieflader) und ein Bagger beteiligt waren. Mit dem Bagger sollte ein Dieselfass auf den Tieflader geladen werden. Dazu fuhr der Bagger, der anschließend selbst mit dem Tieflader abtransportiert werden sollte, auf diesen auf. Im Zuge des Abladevorganges rollte das Fass aus dem Verschulden des Baggerfahrers aus der Baggerschaufel und stürzte vom Tieflader. Dadurch wurde ein daneben stehender Arbeiter schwer verletzt. Halter der drei Fahrzeuge und Arbeitgeber des Verletzten sowie des Baggerfahrers war die H-KG. Diese hatte zum Unfallszeitpunkt bei der Klägerin für den LKW und für den Bagger Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Die Klägerin regulierte die Ansprüche des Geschädigten aus der KFZ-Haftpflichtversicherung und machte klagsweise 50% der Aufwendungen mit dem Argument geltend, die Schäden aus dem Unfall seien auch durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, sodass eine Doppelversicherung im Sinne des § 59 VersVG vorliege.

