In Zusammenhang mit den Ausführungen zur Melde- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers im Krankenstand wurde schon erläutert, ob eine Verletzung dieser Pflichten eine Entlassung rechtfertigen kann. Um Widerholungen zu vermeiden wird auf die Ausführungen unter Rz 80 und Rz 105 verwiesen. Ist eine Entlassung wegen Krankenständen zulässig?

