In Zusammenhang mit den Ausführungen zur Meldepflicht des Arbeitnehmers im Krankenstand wurde schon erläutert, ob eine Verletzung dieser Pflicht die Annahme eines vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers rechtfertigen kann. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Ausführungen unter Rz 81 f und Rz 107 verwiesen. Welche Auswirkungen hat ein Austritt während des Krankenstandes?

