7.2.1 Zuständigkeit
Die Erhebung der Umsatzsteuer erfolgte bis 31.12.2020 durch das örtlich zuständige Finanzamt, ab 1.1.2021 durch das FA Österreich oder dem FA für Großbetriebe. Vom Finanzamt erhält der Unternehmer eine Steuernummer, z.B. 333/4444 und die UID-Nummer mitgeteilt. Alle umsatzsteuerlichen Vorgänge laufen unter der Steuernummer (Umsatzsteuervoranmeldung, USt-Zahlungen, Gutschriften, Jahreserklärungen, Bescheide, Zusammenfassende Meldungen). Die Steuernummer bleibt auch bei einem Wechsel des Sitzes des Unternehmers unverändert (z.B. von Wien nach Linz).