7.3.1 Begriff
Unter Aufzeichnung im umsatzsteuerlichen Sinne ist das fortlaufende schriftliche (elektronische) Festhalten der aufzuzeichnenden Daten zu verstehen.
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Das UStG sieht keine besondere Form vor. Die Datenaufzeichnung kann sowohl im Rahmen einer Buchführung (Finanzbuchhaltung) als auch in Einnahmen/Ausgaben-Aufzeichnungen erfolgen. Gem. § 18 Abs. 8 UStG können die Führung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen auch im Ausland erfolgen.