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7.3 Aufzeichnungen

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

7.3.1 Begriff

Unter Aufzeichnung im umsatzsteuerlichen Sinne ist das fortlaufende schriftliche (elektronische) Festhalten der aufzuzeichnenden Daten zu verstehen.

Seite 325

Das UStG sieht keine besondere Form vor. Die Datenaufzeichnung kann sowohl im Rahmen einer Buchführung (Finanzbuchhaltung) als auch in Einnahmen/Ausgaben-Aufzeichnungen erfolgen. Gem. § 18 Abs. 8 UStG können die Führung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen auch im Ausland erfolgen.

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