vorheriges Dokument
nächstes Dokument

7.1. Allgemeines

Hammerl1. AuflNovember 2009

7.1.1. Begriff

Grundvoraussetzung für eine Realteilung ist das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft. Das sind Personengesellschaften des Unternehmensrechtes aber auch GesBR, wenn sie betrieblich tätig sind.

Bei einer Realteilung (Aufteilung) kommt es an Stelle der „Versilberung“ des Gesellschaftsvermögens und der Verteilung des Erlöses aus der Liquidation der Mitunternehmerschaft zur Übertragung von bisherigen Gesellschaftsvermögen an die bisherigen Gesellschafter400400Siehe VwGH 27.5.1999, 98/15/0304, ÖStZB 1999, 615..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!