vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6 R 111/99g

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres; Satzungsänderung

Normen:

GmbHG: § 49

Gericht:

OLG Linz, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs zulässig

Datum, Geschäftszahl:

25. 05. 1999, 6 R 111/99g

Leitsatz

1. Die Eintragung eines in der Praxis schon seit Jahren geänderten Bilanzstichtags ist zulässig, falls die Eintragung ohne Beifügung eines auf eine Rückwirkung hinweisenden Zusatzes angestrebt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!