Problem: | Begründung eines Änderungsrechts in Ausübung eines schon bestehenden Änderungsrechts |
Normen: | PSG: § 33 |
Gericht: | OGH |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 05. 2018, 6 Ob 71/18m |
Leitsatz
1. Die nachträgliche Begründung eines Änderungsrechts durch Ausübung eines von Beginn an bestehenden Änderungsrechts eines anderen Stifters ist unzulässig.

