Problem: | Parteifähigkeit der Personengesamtheit unbekannter Begünstigter |
Normen: | ABGB: § 276; BStFG: §§ 1 ff; PSG: §§ 1 ff; ZPO: § 1 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 09. 10. 2002, 7 Ob 234/01i |
Leitsatz
Einer anonymen, namentlich nicht identifizierten Personengesamtheit unbekannter Begünstigter einer Stiftung, deren Mitglieder zudem einem ständigen Wechsel unterliegen, kommt wegen völliger Unbestimmtheit der als Partei auftretenden Personenmehrheit keine Parteifähigkeit zu.

