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6 Ob 222/00s

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Firmenbeständigkeit; Firmenfortführung; Firmenwahrheit

Normen:

HGB: § 18, § 19, § 22, § 24

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

23. 11. 2000, 6 Ob 222/00s

Leitsatz

1. Bei Umwandlung einer KG in eine OHG ist der Rechtsformzusatz „KG“ im Sinn des Grundsatzes der Firmenwahrheit zu berichtigen.

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