Problem: | Firmenausschließlichkeit; Firmenwahrheit; Täuschungseignung |
Normen: | GmbHG: § 5; HGB: § 18, § 30; StGG: Art 17 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 05. 10. 2000, 6 Ob 204/00v |
Leitsatz
1. Beim Firmenzusatz „Institut“ für ein privatwirtschaftliches Unternehmen besteht Täuschungsgefahr, falls das Unternehmen in einem Bereich tätig ist, in dem auch öffentliche Unternehmen oder solche unter öffentlicher Aufsicht tätig sind.

