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6. Drittschuldnererklärung

Kraft3. AuflJuni 2014

Was ist die Drittschuldnererklärung?

Drittschuldnererklärung ist die Erklärung des Dienstgebers (= Drittschuldners), mit der der Gläubiger über die Bezugsansprüche des Schuldners (= des beim Dienstgeber beschäftigten Mitarbeiters) informiert werden soll.

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