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7. Kostenersatz für die Bearbeitung von Lohnpfändungen

Kraft3. AuflJuni 2014

Wofür kann der Drittschuldner Kostenersätze geltend machen?

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Lohnpfändungen kommen Kostenersätze in zweierlei Hinsicht in Betracht:

Kostenersatz für die Drittschuldnererklärung (§ 302 EO).Kostenersatz für die Berechnung der Pfändung (§ 292 h EO).

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