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5. Zusammentreffen von Unterhaltspfändungen und sonstigen Pfändungen

Kraft3. AuflJuni 2014

Was gilt, wenn Unterhaltspfändungen mit gewöhnlichen Pfändungen zusammentreffen?

Treffen Unterhaltspfändungen mit sonstigen (= gewöhnlichen) Pfändungen zusammen, ist zu beachten, dass die Unterhaltspfändungen

anderen Exekutionen zwar nicht im Rang vorgehen, dass sie jedoch

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