Was versteht man unter Unterhaltspfändungen?
Als Unterhaltspfändungen gelten Exekutionen wegen
gesetzlicher Unterhaltsansprüche (laufender Unterhalt und Unterhaltsrückstände),gesetzlicher Unterhaltsansprüche, die auf Dritte übergegangen sind (zB Exekution des Bundes zur Hereinbringung gewährter Unterhaltsvorschüsse),
