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4. Besonderheiten bei Unterhaltspfändungen

Kraft3. AuflJuni 2014

Was versteht man unter Unterhaltspfändungen?

Als Unterhaltspfändungen gelten Exekutionen wegen

gesetzlicher Unterhaltsansprüche (laufender Unterhalt und Unterhaltsrückstände),gesetzlicher Unterhaltsansprüche, die auf Dritte übergegangen sind (zB Exekution des Bundes zur Hereinbringung gewährter Unterhaltsvorschüsse),

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