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6. Anfechtung einer Volksbefragung

Kind1. AuflMärz 2008

Trotz fehlender Regelung durch den einfachen Bundesgesetzgeber sind Volksbefragungen im Landesgesetzgebungskompetenzbereich zulässig und beim VfGH in unmittelbarer Anwendung des Art 141 Abs 3 B-VG - zeitlich aber nur beschränkt - anfechtbar.

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