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60 R 18/13x

15. LfgOktober 2015

Problem:

Ersatz entgangener Urlaubsfreude; Reisemangel

Normen:

ABGB: § 922, § 932; KSchG: § 31e; ZPO: § 273

Datum, Geschäftszahl:

21. 10. 2013, 60 R 18/13x

OGH:

nicht befasst, rechtskräftig

veröffentlicht in:

 

Leitsatz

1. Das Vorhandensein allein eines Computers anstelle eines zugesagten Internet-Café und die ständige Benutzung des Computers durch andere Gäste stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar.

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