vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5. Verfahren und Entscheidung; Ermessen

Wutscher7. AuflJuli 2023

Im Verfahren vor den VwG gilt das VwGVG, das seinerseits auf das AVG, die BAO, das Dienstrechtsverfahrensgesetz und das Agrarverfahrensgesetz, im Verfahren über Beschwerden gegen Strafbescheide auch auf das VStG sowie überhaupt auf alle jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen verweist, die von der jeweils belangten Behörde im jeweils gerügten Verfahren anzuwenden waren.5252Vgl bereits oben bei I.A. Die Vorschrift ist relativ unbestimmt, lässt sie doch offen, wann welche Verfahrensordnung subsidiär anwendbar ist. Es ist davon auszugehen, dass jeweils die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren anwendbare Verfahrensordnung auch im Verfahren vor dem VwG subsidiär anwendbar ist. Bei Abgaben kommt die BAO zur Anwendung; dh auch im Verfahren betreffend Landes- und Gemeindeabgaben vor den LVwG ist in gleicher Weise wie für Verfahren betreffend Bundesabgaben vor dem BFG die BAO anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte