Vereinsbehörde in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde bzw in folgenden Gemeinden die Landespolizeidirektion:
Eisenstadt (mit Freistadt Rust)Graz und LeobenVereinsbehörde in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde bzw in folgenden Gemeinden die Landespolizeidirektion:
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