vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4. Ende des Vereins (§§ 27 bis 30)

Berger/Steinwendner/Becker6. AuflJuli 2024

4.1. Auflösung

Das Vereinsgesetz unterscheidet zwischen „Auflösung“, „Abwicklung“ und „Beendigung“ des Vereins.

Unter Auflösung versteht man den durch den Auflösungsbeschluss des Vereins oder den Auflösungsbescheid der Vereinsbehörde eingeleiteten Prozess zur Beendigung des Vereins.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte