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6. Zentrales Vereinsregister (§ 18)

Berger/Steinwendner/Becker6. AuflJuli 2024

Das Zentrale Vereinsregister „ZVR“ wird vom Bundesministerium für Inneres geführt. Jeder eingetragene Verein erhält eine ZVR-Zahl zugewiesen.

Folgende Daten jedes Vereins werden von der Vereinsbehörde erster Instanz im Zentralen Vereinsregister eingetragen:

Name der örtlich zuständigen Vereinsbehörde erster Instanz (öffentlich einsehbar)

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