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5. Foundation Governance

Melzer/Petritz1. AuflApril 2016

Corporate Governance lässt sich als der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens definieren.208208Vgl die Präambel des Österreichischen Corporate Governance Kodex; vgl auch die Auflistung der Definitionen von Corporate Governance bei Haeseler/Gampe, Corporate Governance (2002) 104. Vereinfacht dargestellt, geht es dabei um die Beziehung der Kapitalgeber (shareholder) zur Unternehmensverwaltung (agent) und den sich aus dieser Beziehung ergebenden Interessengegensatz, den sogenannten „principal-agent-Konflikt“.209209Vgl dazu weiterführend Haeseler/Gampe, Corporate Governance (2002) 103 ff. Unterstellt man, dass jeder Mensch grundsätzlich seinen individuellen Nutzen zu mehren gedenkt, dann kommt es in Konstellationen, in denen die Kapitalgeber als Eigentümer sowie Träger des Risikos und die für das Kapital Handelnden als Manager auseinanderfallen, zwangsläufig zu Interessengegensätzen zwischen dem Handelnden (agent) und demjenigen, in dessen Interesse gehandelt werden soll (principal). Denn es ist ja davon auszugehen, dass der agent seine Kompetenzen systematisch zu seinen Gunsten und auf Kosten des principals nutzen wird, soweit er nicht durch rechtliche und faktische Vorkehrungen daran gehindert ist. Durch Corporate-Governance-Regelungen soll nun ein rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen geschaffen werden, der die sachgerechte Amtsausübung der Verwaltungsorgane sicherstellen soll.

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