5.9.1 Basispauschalierung gem. § 14 UStG
Pauschalierungen für Zwecke der Ertragsteuern und der USt sind unabhängig voneinander möglich. Bis 2015 konnte auch eine Kapitalgesellschaft von der Basispauschalierung Gebrauch machen. Eine pauschale Ermittlung der Vorsteuern können Unternehmer gem. § 14 UStG unter folgenden Voraussetzungen vornehmen:
Tätigkeiten gem. § 22 und § 23 EStG